Logopädie und Narbenarbeit / ScarWork
für alle Altersstufen, bei Sprach-, Sprech-,
Stimm- und Schluckstörungen
Stimm- und Schluckstörungen


In meiner Praxis für Logopädie in Bad Grönenbach biete ich Ihnen Unterstützung und Hilfe zur Bewältigung von sprachlichen, kommunikativen oder stimmlichen Schwierigkeiten an. Ich bin Fachkraft für Schluckstörungen, für Narbenbehandlung jeglicher Art, für integrale Körpertherapie und vieles mehr. Aber auch die kleinen Patienten werden durch den entwicklungspsychologischen Ansatz so angenommen, wie sie sind und werden in ihrer Motivation gestärkt, um zu lernen. Denn „Übung macht den Meister“. Über mich
Wer benötigt
Logopädie?
Kinder
- bei verzögerter Sprachentwicklung, Dysgrammatismus
- bei Sprachverständnisstörungen und Wortschatzdefiziten
- bei Aussprachstörungen wie Dyslalien
- bei auditiver Verarbeitung und Wahrnehmungsstörung
- bei myofunktionellen Störungen
- bei kindlicher Schluckstörung
- bei Stimmstörungen, Stottern / Poltern
Erwachsene
- bei Sprachstörungen / Aphasie nach Schlaganfall / Schädelhirntrauma
- bei Wortfindungsstörungen u. a. bei Demenz
- bei Sprechstörungen / Dysarthrie infolge chronischer Erkrankungen
- bei Fazialisparese
- bei Stimmstörungen / Dysphonie
- bei Schluckstörungen / Dysphagie durch Schlaganfall
- bei myofunktionellen Störungen wie CMD
- oder neurologischer Erkrankung bzw. progredienter Prognose


Ihr Weg
zur Logopädie
Durch Verordnung
Die Diagnostik, Beratung und Therapie erfolgt nach ärztlicher Überweisung. Die Heilmittelverordnung kann von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Kiefernorthopäden, Phoniatern, Neurologen u. a. ausgestellt werden.
Die Therapie
findet meistens in Einzelsitzungen statt. Die Dauer geht je nach Störungsbild und Belastbarkait von 30 bis 60 Minuten. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, in die Praxis zu kommen, mache ich gerne einen Hausbesuch. Im Akutfall biete ich Ihnen auch eine Intensivtherapie an.
Die Kosten
Die Behandlungskosten werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Auch für Erwachsene, die nicht von der Zahlung befreit sind, übernimmt die Krankenkasse den größten Teil der Behandlungskosten. Sie müssen nur für die 10 % der Therapiekosten zzgl. 10,00 € Verordnungsgebühr aufkommen.